Seitens des Bundesfinanzministeriums gibt es keine abschließende steuerliche Klärung für die Besteuerung von Liquidity Mining in Deutschland. Wir folgen in chain.report Steuerberatern und jüngsten Gerichtsurteilen. Es werden folgende Besteuerungen angewandt:
Hineingabe von Coins / Token in einem Liquidity Pool: Nicht steuerbar
Erhaltene Liquidity-Mining-Erträge: Steuerbar nach Kapitalertragssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts
Auslösen von Coins / Token aus dem Liquidity Pool: Nicht direkt steuerbar
Zugewinne und Verluste im Zusammenhang mit Impermanent Loss: Durch den Ausgleich in den Liquidity Pools entsteht ein Zugewinn und ein Verlust auf der anderen Seite. Dieser wird zum Auslösungszeitpunkt wie ein gewöhnlicher Tausch zwischen Kryptowährungen beurteilt
Die spätere Veräußerung der zugeflossenen Liquidity Mining Erträge wird i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. als steuerbar bewertet.