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Alle KollektionenDie steuerliche Bewertung in chain.report
Wie bewertet chain.report die Veräußerung von Kryptowährungen?
Wie bewertet chain.report die Veräußerung von Kryptowährungen?

So bewerten wir z.B. den Verkauf oder Kauf von Kryptowährungen in Deinem Steuer-Report.

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Verfasst von Dr. Florian Lindner
Diese Woche aktualisiert

Kryptowährungen zählen in Deutschland zu sonstigen Wirtschaftsgütern.

Wir sprechen hier von privaten Veräußerungen (Haltedauer kurz - EkSt, i. S. d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Eine Veräußerung von Kryptowährungen ist gegeben bei:

  • Bezahlungen / Payments

  • Abhebung

  • Token-Swaps

  • Tauschen einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung

  • Impermanent Loss: Private Veräußerungen im Zusammenhang mit einer Vermögenswert-Angleichung innerhalb eines Liquidity-Pools zum Zeitpunkt der Herausnahme durch den Impermanent Loss

  • Veräußerung von Staking-Erträgen innerhalb der Haltedauer “kurz”

  • Veräußerung von Lending-Erträgen innerhalb der Haltedauer “kurz”

  • Veräußerung von Airdrop-Einnahmen innerhalb der Haltedauer “kurz” (i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG angeschafft lt. BMF)

  • Veräußerung von Sicherheitseinlagen (Collateral) in einem Vault im Zuge einer Liquidierung


Wir berechnen das entsprechende einkommenssteuer-relevante-Einkommen nach FIFO (First in First out). Das bedeutet, dass wir zuerst die ältesten Coins des gleichen Assets verkaufen und entsprechend dessen Anschaffungspreis für die Gewinnberechnung heranziehen.

Diese Methodik findet in den Wallets (und Sub-Wallets) separat statt. Es werden also die zuerst zugeflossenen Token bzw. Coins in der Wallet herangezogen, und für die Veräußerung verwendet. Auch werden Token bzw. Coins unterschieden, die sich in einem Lending- oder Staking-Prozess befinden oder in einem Vault verwahrt werden. Hierfür wird eine Subwallet genutzt, um die Vermögenswerte eindeutig zu unterscheiden.

Weiter wird in der Haltedauer von unter (kurz) und über einem Jahr (lang) unterschieden. Eine Veräußerung von Kryptowährungen mit langer Haltedauer wird als nicht steuerbar bewertet.

Beispiel:

  • 1BTC für 10.000 € am 01.01.2022 erworben (Einkaufspreis: 10.000 € / BTC)

  • 1BTC für 20.000 € am 02.01.2022 erworben (Einkaufspreis: 20.000 € / BTC)

  • 1.5BTC für 60.000 € am 03.01.2022 verkauft (Verkaufspreis: 40.000 € / BTC)

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

1BTC * (40.000 VK - 10.000 € EK) = 30.000 €

0.5BTC * (40.000 VK - 20.000 € EK) = 10.000 €

30.000 € + 10.000 € = 40.000 € Gewinn

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