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Alle KollektionenDie steuerliche Bewertung in chain.report
Wie bewertet chain.report Lending-Einnahmen steuerlich?
Wie bewertet chain.report Lending-Einnahmen steuerlich?

So werden Lending-Einnahmen steuerlich von chain.report bewertet.

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Verfasst von Dr. Florian Lindner
Diese Woche aktualisiert

Wenn Du Kryptowährungen innerhalb eines Darlehens verleihst, um Renditen zu erzielen, spricht man von einem Lending.

Lending-Erträge unterliegen der Einkommenssteuer i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG.

Lending-Einnahmen sind dementsprechend nicht mit Verlusten aus privaten Veräußerungen i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anrechenbar.

Wir ermitteln den steuerrelevanten Gewinn über den aktuellen Marktwert der Coins bzw. Token. Dieser wird auch als Einkaufspreis für eine spätere FIFO-Berechnung verwendet.

Entsprechend des aktuellen Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom Mai 2022 wird in chain.report keine Verlängerung der Haltedauer der Lending-Einlage auf 10 Jahre angenommen.

Die spätere Veräußerung von Lending Einnahmen wird i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG als steuerbar bewertet.

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