Ein Airdrop ist ein Geschenk, welches Du z. B. von einer Krypto-Börse erhalten kannst.
Du kannst eine solche Einnahme in chain.report als Airdrop verbuchen, sofern kein Leistungsaustausch i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vorliegt. Du solltest hierfür also keine Gegenleistung, wie z. B. eine Newsletter-Anmeldung, erbracht haben.
Da das Bundesfinanzministerium (BMF) nach seinem Schreiben von Mai 2022 eine Anschaffung im Zufluss sieht, ist die spätere Veräußerung von Airdrop-Einnahmen steuerbar i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.