Durch den Transfer von Token bzw. Coins in einen Vault oder in eine Subwallet wird keine Übertragung des Wirtschaftsguts auf andere vollzogen. Dieser Vorgang ist daher mit einem Transfer gleichzusetzen und damit nicht steuerbar.
Zu beachten ist allerdings, dass Vermögenswerte in einem Vault oder in einer SubWallet bezüglich des FIFO (First In First Out) Algorithmus separat voneinander betrachtet werden.
Weiter zu betrachten wäre die Liquidierung eines Vaults. Dabei werden Teile der Sicherheitseinlage (Collateral) veräußert und von der Exchange einbehalten oder versteigert. Dieser Vorgang stellt eine private Veräußerung der Sicherheitseinlage dar (i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und ist damit Einkommenssteuer-steuerbar
So bewertet chain.report den Umgang mit Subwallets und Vaults in Deutschland.
Verfasst von Dr. Florian Lindner
Diese Woche aktualisiert