Ein eigener Transaktionstyp und damit unsere offizielle Bewertung steht hier noch aus. Falls du es dennoch erfassen willst, gilt folgendes zu bedenken:
Eine Referenz zum Thema Cashback lautet: "Die Behandlung von Cashback-Prämien in FIAT-Geld ist nach allgemeiner Auffassung als Rabatt zu behandeln und einkommensteuerlich nicht relevant". https://www.anwalt.de/rechtstipps/cashback-praemien-bei-krypto-kreditkarten-198330.html
Dort steht weiter: "Gleiches müsste daher auch für die Nutzung der Krypto-Visakarten gelten". Die Frage ist halt, ob es sich hier um eine entgeltliche Anschaffung eines Wirtschaftsgutes handelt. Diese Frage würde ich persönlich mit "Nein" beantworten und so mit dem Steuerreport ins Rennen gehen. Was sich mit der Auffassung des Artikels deckt. Wenn du hier eine klärende verbindliche Aussage benötigst, solltest du deinen Steuerberater darüber fragen.
Wenn man von keiner Anschaffung ausgeht, wird's bei uns behandelt wie ein Hardfork (Quick Fix). Gehst du aber von einer Anschaffung aus, dann behandeln wir es wie einen Airdrop (denn so sieht es das BMF).
Hier ein Quick-fix um die Einnahmen bereits jetzt zu erfassen.
Verfasst von Dr. Florian Lindner
Diese Woche aktualisiert