Wenn Du Kryptowährungen verschenkst, besteht die Möglichkeit, dass Schenkungssteuer anfällt. Sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten. Mit dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz beschäftigt sich chain.report nicht. Dementsprechend gibt es keine Bewertung und Umsetzung zur Schenkungssteuer. Für Klarheit müsstest Du hier Deinen Steuerberater befragen.
Im Sinne einer Veräußerung bewertet chain.report eine Verschenkung von Kryptowährungen als steuerbare Veräußerung nach EkSt - i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Du könntest die Auszahlung technisch als eine Zahlung markieren, was ebenfalls einer analogen Veräußerung entspricht.
Das solltest Du steuerlich bei einer Schenkung beachten.
Verfasst von Dr. Florian Lindner
Diese Woche aktualisiert