Seitens des Bundesfinanzministeriums gibt es keine abschließende steuerliche Klärung für die Besteuerung von Liquidity Mining in Deutschland. Wir folgen in chain.report Steuerberatern und jüngsten Gerichtsurteilen. Es werden folgende Besteuerungen angewandt:
Hineingabe von Coins / Token in einem Liquidity Pool: Nicht steuerbar
Erhaltene Liquidity-Mining Erträge: Steuerbar nach Kapitalertragssteuer zum Zeitpunkt des Erhalts
Auslösen von Coins / Token aus dem Liquidity Pool: Nicht direkt steuerbar
Zugewinne und Verluste im Zusammenhang mit Impermanent Loss: Durch den Ausgleich in den Liquidity Pools entsteht ein Zugewinn und ein Verlust auf der anderen Seite. Dieser wird zum Auslösungs-Zeitpunkt wie ein gewöhnlicher Tausch zwischen Kryptowährungen beurteilt
Die spätere Veräußerung der zugeflossenen Liquidity Mining Erträge wird i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. als steuerbar bewertet.