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Alle KollektionenDie steuerliche Bewertung in chain.report
So bewertet chain.report Cashback-Einnahmen
So bewertet chain.report Cashback-Einnahmen

Hier ein Quickfix um die Einnahmen bereits jetzt zu erfassen

Dr. Florian Lindner avatar
Verfasst von Dr. Florian Lindner
Vor über einer Woche aktualisiert

Ein eigener Transaktionstyp und damit unsere offizielle Bewertung steht hier noch aus. Falls du es dennoch erfassen willst, gilt folgendes zu bedenken:

Zum Thema Cashback wäre hier eine Referenz: "Die Behandlung von Cashback-Prämien in FIAT-Geld ist nach allgemeiner Auffassung als Rabatt zu behandeln und einkommensteuerlich nicht relevant". https://www.anwalt.de/rechtstipps/cashback-praemien-bei-krypto-kreditkarten-198330.html

Dort steht weiter: "Gleiches müsste daher auch für die Nutzung der Krypto-Visakarten gelten". Die Frage ist halt ob es sich hier um eine entgeltliche Anschaffung eines Wirtschaftsgutes handelt. Diese Frage würde ich persönlich mit "Nein" beantworten und so mit dem SteuerReport ins Rennen gehen. Was sich mit der Auffassung des Artikels deckt. Wenn du hier eine klärende verbindliche Aussage benötigst, solltest du deinen Steuerberater hierzu fragen.

Wenn man von keiner Anschaffung ausgeht wird's bei uns behandelt wie ein Hardfork (Quick Fix). Gehst du aber von einer Anschaffung aus, dann behandeln wir es wie einen Airdop (denn so sieht es das BMF).

Hat dies Ihre Frage beantwortet?