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In Veräußerungen wird eine Fee-Gebühr doppelt berechnet
In Veräußerungen wird eine Fee-Gebühr doppelt berechnet
Dr. Florian Lindner avatar
Verfasst von Dr. Florian Lindner
Vor über einem Jahr aktualisiert

Klickst du innerhalb einer Transaktion auf Veräußerungen auf das Auge, so siehst du u.U. dass es ingesamt 2 Veräußerungs-Positionen mit identischem Betrag zur Höhe der Fee gibt.
Nach Absprache mit Steuerberatern gibt es eine entsprechende Bewertung bzgl. Fees und Werbungskosten:

  1. Die logische Veräußerung durch die Fees. Das entspricht der Entnahme aus deinem Bestand. Diese kann je nach Anschaffungswert ein Gewinn oder Verlust generieren.

  2. Die Anrechnung des Betrags als Werbungskosten. Das Geltendmachen resultiert in einer Verlust-Veräußerung.

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